Wahl 2023 – Briefwahl

Geschrieben am 27.09.2023
von Webradio ForYou e.K


Wahl 2023 – Briefwahl
Hinweise zur Landtags-/Bezirkswahl; Briefwahlunterlagen für die Landratswahl müssen gesondert
beantragt werden

Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass die
Landtags- und Bezirkswahl auf der einen Seite und die Landratswahl auf der anderen Seite
streng getrennt zu behandeln sind.
Dies führt dazu, dass es zwei getrennte Wahlbenachrichtigungen gibt. Auch die Briefwahl
muss jeweils getrennt und unabhängig voneinander beantragt werden: Für die Landtags- und
Bezirkswahl ist ein Briefwahlantrag zu stellen. Gesondert davon ist für die Landratswahl
auch ein Briefwahlantrag zu stellen, wenn die Wahl durch Briefwahl für die Landtags-/
Bezirkswahl und durch Briefwahl für die Landratswahl erfolgen soll.
Die Auszählung der Wahlen wird ebenfalls strikt getrennt erfolgen. Zunächst wird am
08.10.2023 ab 18 Uhr die Landtagswahl ausgezählt und anschließend die Bezirkswahl. Erst
danach darf die Landratswahl ausgezählt werden. Die Veröffentlichung der jeweiligen
vorläufigen Ergebnisse wird ebenfalls in dieser Reihenfolge erfolgen. Informationen zu den
jeweiligen Wahlen finden Sie unter www.lkr-lif.de/wahlen