Rechtzeitig Termin für Führerschein-Umtausch reservieren

Geschrieben am 06.05.2023
von Radio ForYou e.K


Rechtzeitig Termin für Führerschein-Umtausch reservieren 
Führerscheinstelle am Landratsamt informiert über den verpflichtenden 
Umtausch der Papier-Führerscheine in Führerscheine im 
Scheckkartenformat / Aktuell Jahrgänge 1965 bis 1970 betroffen

LICHTENFELS (05.05.2023). Die Führerscheinstelle am Landratsamt 
Lichtenfels weist auf den Pflichtumtausch für die Papierführerscheine hin. 
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1965 bis einschließlich 
1970 geboren sind, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2024 ein neues
Dokument in den Händen haben. Für spätere Geburtsjahrgänge gelten 
längere Umtauschfristen.

Für den Umtausch zuständig ist immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. 
Für alle im Landkreis Lichtenfels wohnenden Personen ist dies die 
Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels.
Zum Umtausch wird ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges 
Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass), der alte Führerschein und 
ein Termin in der Führerscheinstelle benötigt. 

Ein Termin kann online auf der Internetseite des Landratsamts gebucht 
werden. Zum Ende der Umtauschfrist hin können längere Wartezeiten auf 
einen Termin in der Führerscheinstelle nicht ausgeschlossen werden. Es 
wird deshalb ausdrücklich empfohlen, sich frühzeitig um einen Termin zu 
kümmern.
Sollte der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden 
sein, besteht die Möglichkeit, dort zur Beschleunigung eine 
Karteikartenabschrift zur Übersendung an die jetzt zuständige Behörde 
anzufordern. 

Wenn der Umtausch beantragt wurde, kann der neue Führerschein dann 
gegen eine geringe Gebühr auch direkt nach Hause gesandt werden. So 
erspart man sich zur Abholung den erneuten Gang zum Landratsamt.
Wer einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren möchte, kann das 
bequem online unter dem Link: Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern 

| Formulare und Informationen (lkr-lif.de).
Bild: 
Führerscheinumtausch-Grafik, Quelle: BMVI 
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-
von-fuehrerscheinen.html 
Seite 1 von 2